AGB
Geschäfts-Bedingungen der Verlag Röser & Partner GmbH für die Verwendung gegenüber Geschäftskunden (Auftraggeber)
Hinweis: Es gilt grundsätzlich diejenige Fassung der AGB, die dem Vertragspartner bei Vertragsschluss vorliegt.
1. Begriffsbestimmungen
1.1 Röser & Partner: Röser & Partner GmbH.
1.2 Verzeichnisse: Alle Auskunftsmedien jeglicher Art.
1.3 Der Begriff der „Veröffentlichung“ bezeichnet die Werbung in einem Verzeichnis.
2. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verzeichnisse, sofern sich nicht aus den nachfolgenden Bedingungen für einzelne Verzeichnisse etwas anderes ergibt.
2.2 Maßgeblich für das Vertragsverhältnis sind die AGB zum Stand des Vertragsschlusses. Dieser ist auf dem Auftragsschein vermerkt. Die Geschäftsbedingungen sind in der aktuellen Version unter www.roeser-partner.de/agb jederzeit abrufbar oder können auf Wunsch unter agb@roeser-partner.de auch in gedruckter Version angefordert werden. Ältere Versionen der AGB können vom Auftraggeber jederzeit kostenfrei unter agb@roeser-partner.de in gedruckter Variante angefordert werden.
2.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wäre ausdrücklich schriftlich zugestimmt worden. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers der Auftrag vorbehaltlos ausgeführt wird.
3. Leistungserbringung
3.1 Die Platzierung der Veröffentlichung der Werbung wird von Röser & Partner bestimmt.
3.2 Werbung wird in unmittelbarem Zusammenhang, nicht zwingend jedoch auf derselben Seite veröffentlicht, auf der sich auch das Suchwort befindet.
3.3 Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die grafische Gestaltung der Werbeflächen im Online-Bereich von einer Fremdfirma vorgenommen wird. Es ist daher möglich, dass die Werbefläche während der Vertragsdauer verändert wird oder entfällt. Entfällt die Werbefläche, ist Röser & Partner nicht länger zu Leistung verpflichtet. Der Auftraggeber kann eine im Verhältnis zur bereits erbrachten Leistung stehende, anteilige Rückerstattung der von ihm geleisteten Zahlung verlangen. Dies gilt auch, wenn die Werbefläche in einer dem Auftraggeber unzumutbaren Weise verändert wird.
3.4 Soweit einzelne Leistungsbestandteile vertraglich nicht näher geregelt sind, steht Röser & Partner das Recht zu, diese gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmen.
3.5 Die Eintragung in die Verzeichnisse von Röser & Partner ermöglicht den Nutzern grundsätzlich die Bewertung des eingetragenen Auftraggebers. Teilt der Auftraggeber Röser & Partner schriftlich bei oder unverzüglich nach Vertragschluss mit, dass er von dieser Möglichkeit absehen möchte, so wird Röser & Partner die entsprechenden Maßnahmen einleiten. Auf die Bewertungsmöglichkeit außerhalb der von Röser & Partner angebotenen Verzeichnisse hat Röser & Partner jedoch keinen Einfluss.
4. Vergütung
4.1 Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten von Röser & Partner.
4.2 Der Rechnungsbetrag ist zum vereinbarten Fälligkeitstermin ohne Abzug zu zahlen. Das vertraglich vereinbarte Nettoentgelt erhöht sich um den Umsatzsteuerbetrag, der im Zeitpunkt der Leistungsvollendung gesetzlich geschuldet wird.
4.3 Nimmt der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, ist Röser & Partner berechtigt, dem Auftraggeber eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 40 % des Auftragswerts in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein Schaden nicht oder nur in einem die Pauschale wesentlich unterschreitenden Betrag entstanden ist. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich den konkret von ihm nachgewiesenen Schaden zu ersetzen.
4.4 Das Recht, anstelle der Pauschale einen ggf. höheren, konkreten Schadensersatzanspruch geltend zu machen, bleibt unberührt.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Änderungswünsche
Röser & Partner setzt dem Auftraggeber eine Frist zur Lieferung der für die Veröffentlichung erforderlichen Unterlagen. Liefert der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist, wird die konkrete Form der Veröffentlichung von Röser & Partner bestimmt. Was rechtzeitig ist, bestimmt Röser & Partner.
6. Unzulässige Inhalte
6.1 Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher für die Insertion zur Verfügung gestellten Unterlagen und der beabsichtigten Veröffentlichung.
6.2 Es ist insbesondere ausschließlich Sache des Auftraggebers berufs-, wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtliche Fragen sowie Fragen bezüglich der Preisangabe gemäß § 66 a TKG (Premium-Dienste-Rufnummern, Auskunftsdienste, etc.) vor Erteilung des Auftrags zu prüfen. Röser & Partner ist zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet.
6.3 Der Auftraggeber stellt Röser & Partner sowie die DTM Deutsche Tele Medien GmbH von allen etwaigen berufs-, wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass die vom Auftraggeber übermittelten Inhalte Rechte Dritter verletzen, es sei denn, die Rechtsverletzung ist allein auf das Verschulden von Röser & Partner zurückzuführen. Diese Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang.
6.4 Für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten aufgrund der vom Auftraggeber übermittelten Inhalte, behält sich Röser & Partner vor, den Eintrag vorläufig aus allen Verzeichnissen heraus zu nehmen, ohne dass dies zu einer Rückerstattung oder Reduzierung der Vergütung führt. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, innerhalb von 7 Tagen, durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, dass der Anspruchsteller keine Ansprüche mehr gegen Röser & Partner erhebt. Gelingt dieser Nachweis, so wird der Auftraggeber wieder in den entsprechenden Verzeichnissen aufgenommen.
6.5 Röser & Partner behält sich auch vor, Aufträge bzw. Werbetexte im Rahmen eines bestehenden Vertrages wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags zurückzuweisen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder Anordnungen der Deutschen Telekom AG (Telekom) bzw. der DTM Deutsche Tele Medien GmbH verstößt.
7. Korrekturabzug und Mängelrüge
7.1 Korrekturabzüge werden nur an den Auftraggeber verschickt, wenn dies ausdrücklich schriftlich im Auftragsschein festgehalten ist. Den Korrekturabzug erhält der Auftraggeber per Post oder E-Mail. Kann Röser & Partner den Versand des Korrekturabzuges beweisen, so wird dessen Zugang beim Auftraggeber bis zum Beweis des Gegenteils vermutet. Sendet der Auftraggeber den Korrekturabzug nicht innerhalb der angegebenen Frist zurück, so erfolgt die Veröffentlichung entsprechend dem Korrekturabzug.
7.2 Ist die in Auftrag gegebene Veröffentlichung ganz oder teilweise nicht aufgenommen, inhaltlich verändert oder auf sonstige Weise fehlerhaft, hat der Auftraggeber einen Mangel binnen eines Monats seit erfolgter Veröffentlichung gegenüber Röser & Partner schriftlich zu rügen, anderenfalls erlischt ein etwaiger Mängelanspruch.
8. Ersetzung des Standardeintrages
Der Werbeeintrag tritt an die Stelle des Standardeintrags oder Selbsteintrags des Telekommunikationsteilnehmers mit gleichem Suchwort und gleicher Rufnummer und/oder mit gleichem Suchwort und gleicher Telefaxnummer, wenn das Suchwort und mindestens eine Telefonnummer im bestellten Werbeeintrag übereinstimmt.
9. Haftung
9.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet Röser & Partner für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Röser & Partner im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn Röser & Partner durch einfache Fahrlässigkeit mit seiner Leistung in Verzug geraten ist, wenn seine Leistung unmöglich geworden ist oder wenn Röser & Partner eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.
9.4 Röser & Partner bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.
10. Konkurrenzausschluss
Konkurrenzausschluss wird im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung aller Interessenten nicht gewährt.
11. Verjährung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
11.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und Produkthaftung sowie bei der Verletzung von Leben, Leib, Körper und Gesundheit gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11.2 Röser & Partner ist berechtigt, die Ausführung eines Auftrags im Wege des Zurückbehaltungsrechts abzulehnen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung eines Vorauftrages in Verzug ist.
11.3 Die Aufrechnung des Auftraggebers mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
12. Datenschutz
Röser & Partner weist darauf hin, dass die Verlag Röser & Partner GmbH, Fritz-Erler-Straße 25, 76133 Karlsruhe, folgende personenbezogene Daten vom Auftraggeber verarbeitet:
Vor- und Zuname, Adresse, Telefonnummer, Rechnungsdaten. Diese Daten werden von Röser & Partner für eigene Geschäftszwecke im Rahmen der Geschäftsabwicklung, insbesondere zur Auftragserfassung und -bearbeitung sowie zur Rechnungssstellung verwendet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten können Sie unseren Datenschutzinformationen entnehmen, mit denen wir unsere Informationspflichten aus Art. 13 DSGVO erfüllen und die Sie auch unter www.roeser-partner.de abrufen können.
13. Schriftformklausel, salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
13.1 Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformabrede selbst kann nur schriftlich aufgehoben werden.
13.2 Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon nicht berührt.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.
13.4 Erfüllungsort ist Karlsruhe.
13.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder sein Wohnsitz unbekannt oder im Ausland ist.
Stand: 04.2021